Newsletter-Archiv WBV Kommunalfahrzeugtechnik 3. Ausgabe
Liebe Mitglieder und Freunde des Weiterbildungsverbundes Kommunalfahrzeugtechnik,
in dieser Ausgabe unseres Newsletters starten wir mit einem Thema, das in unserer Branche derzeit für viel Diskussionsstoff sorgt: die dringende Notwendigkeit einer nachhaltigen Transformation und die Zukunftsfähigkeit unserer Fahrzeugflotten.
Nach einem politischen Durchbruch in der EU, der durch das Einlenken Deutschlands nach einem Vermittlungsvorschlag an die EU-Kommission am 09.02.24 ermöglicht wurde, steht der Weg für neue CO2-Standards für Lkw und Busse ab 2030 offen. Dies folgt auf intensive Verhandlungen und die Überwindung politischer Hürden, insbesondere durch die FDP, die eine technologieoffene Lösung favorisierte und schließlich in der Frage der E-Fuels entgegengekommen wurde. Beschlossen wurde, dass die CO2-Emissionen von schweren Nutzfahrzeugen über 7,5 Tonnen und Reisebussen bis 2030 um 45 Prozent, bis 2035 um 65 Prozent und bis 2040 um 90 Prozent reduziert werden müssen. Eine besondere Regelung betrifft Stadtbusse, für die bis 2035 eine Reduzierung der CO2-Emissionen um 100 Prozent angestrebt wird. Interessanterweise umfasst die Einigung auch eine Überprüfung der Regelung mit einem Fokus auf nachgerüstete Fahrzeuge, die E-Fuels nutzen, und eröffnet die Möglichkeit, konventionelle Fahrzeuge in „zero emission vehicles“ umzurüsten. Wichtig ist auch die separate Regelung für sogenannte Berufsfahrzeuge wie Abfallsammelfahrzeuge oder Betonmischer, die erst ab 2035 den neuen Standards entsprechen müssen, wobei ein Zwischenziel für 2030 nicht gilt. Darüber hinaus wird die EU-Kommission prüfen, ob die CO2-Vorgaben auf kleinere Fahrzeuge bis fünf Tonnen ausgeweitet werden sollen. Diese Entwicklungen signalisieren einen signifikanten Schritt in Richtung einer umweltfreundlicheren und nachhaltigeren Mobilität im Nutzfahrzeugsektor. Sie reflektieren das Engagement der EU, die Emissionen im Straßenverkehr zu senken, und eröffnen neue Möglichkeiten für die Nutzung alternativer Kraftstoffe und Technologien.
Diese klimaschutzpolitischen Entscheidungen auf EU-Ebene kontrastieren scharf mit der in Deutschland erkennbar zurückgefahrenen finanziellen Förderung – insbesondere der sogenannten „KsNI-Förderung“, die im Brennpunkt der Debatte steht. Die haushaltspolitischen Entwicklungen bringen kleinere und mittlere Unternehmen in eine prekäre Lage, da ihnen die Mittel fehlen, ihre Flotten und Werkstätten auf umweltfreundlichere Technologien umzurüsten. Dies führt zu einer doppelten Herausforderung: Einerseits müssen veraltete Dieselfahrzeuge aus der Not heraus länger in Betrieb bleiben, andererseits droht der Verlust des technologischen Anschlusses. Die Notwendigkeit einer verlässlichen Bundesförderung für Nutzfahrzeuge mit alternativen Antrieben und deren Infrastruktur ist offensichtlich. Ohne eine solche Unterstützung sind die Kosten für die Umrüstung der Flotten, den Aufbau der erforderlichen Infrastruktur wie Werkstätten, Lade- und Sicherheitsmanagement sowie die Schulung des Personals für die Hochvolttechnik kaum zu bewältigen. Hoffentlich können wir beim nächsten Newsletter bessere Neuigkeiten berichten.
Trotz dieser herausfordernden Zeiten gibt es auch positive Entwicklungen zu berichten. Innerhalb unseres Weiterbildungsverbundes haben wir bedeutende Fortschritte erzielt. Eine kürzlich durchgeführte Befragung zu den Weiterbildungsbedarfen hat wertvolle Einblicke geliefert, und die ersten Learning Management Systeme (LMS) stehen kurz vor der Testphase. Diese Fortschritte sind ein klarer Indikator für das Engagement und die Resilienz unserer Gemeinschaft.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Sollten Sie Anregungen haben oder Feedback geben wollen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam können wir die Herausforderungen meistern und unsere Branche zukunftssicher machen.
Mit besten Grüßen,
Dr. Hans-Peter Obladen
Weiterbildungsverbund Kommunalfahrzeugtechnik
Engagement für geschulte und gesunde Mitarbeiter*innen
Der Verband der Arbeitsgeräte- und Kommunalfahrzeug-Industrie e.V. (VAK) mit seinen derzeit rund 100 Mitgliedsunternehmen bietet eine Plattform für Austausch und Zusammenarbeit. Seit 2021 ist Anna Breimer Geschäftsführerin des VAK. Mit sehr viel Engagement gestaltet sie die zahlreichen Aktivitäten.
Ein wichtiges Projekt innerhalb der Verbandsarbeit ist ihr der Weiterbildungsverbund, den der VAK gemeinsam mit der AKT Akademie für Kommunalfahrzeugtechnik GmbH ins Leben gerufen hat. Anna Breimer ist überzeugt, dass gut ausgebildetes und geschultes Personal eine Schlüsselfrage für Unternehmen ist. Die Geschäftsführerin gehört zum Lenkungskreis des Weiterbildungsverbunds. Ziel ist es, drei Arbeitspakete zu erarbeiten: zu Kompetenzmanagement, Learning-Management-Systemen und Nachhaltigkeit.
Auch auf der IFAT werden die bisherigen Erfolge und Ergebnisse des Verbundes zu sehen sein. Anna Breimer sieht die Messe als Zukunftsplattform. Der VAK ist ideeller Träger und ist mit einem großen Gemeinschaftsstand und einer Truck in Action Show präsent. Seit vielen Jahren ist Anna Breimer mit der Kommunalfahrzeug-Industrie eng verbunden. Über ihren Vater Bernd Sackmann kennt sie die Branche schon seit Kindertagen.
Gleichwohl hat sie auch noch weitere Interessen. Sie ist studierte Sportwissenschaftlerin und Betriebswirtin und berät neben ihrer Tätigkeit für den VAK Unternehmen zum Gesundheitsmanagement. Sport bestimmt ihr privates Leben: Anna Breimer geht leidenschaftlich Skifahren, joggt gerne, unterrichtet Yoga und ist in einem Sportverein ehrenamtlich Trainerin für Geräteturnen. Sie lebt mit ihrem Mann und ihren zwei kleinen Kindern in Hamburg.
Die beiden Themen Weiterbildung und Gesundheit sind für die Geschäftsführerin eng verbunden: Sie sieht sie als Stellschrauben, mit denen Unternehmen einen nachhaltigen positiven Einfluss auf ihre Mitarbeitenden nehmen können.
Was macht eine Lernkultur aus?
Die Lernkultur innerhalb der Unternehmen zu fördern und zu verbessern – das ist ein großes Ziel des Weiterbildungsverbunds. Doch was bedeutet Lernkultur überhaupt? Und wie lässt sie sich verbessern? Erfahren Sie mehr darüber in unserem neuen Blogartikel.
LX4C verstärkt Videokompetenz durch Neueinstellung
Im Bestreben, das Lernerlebnis auf unserer Lernplattform lx4c.de kontinuierlich zu verbessern, wird besonderer Wert auf die Bedeutung hochwertiger Videos gelegt. Kurze Lernvideos sind ein essenzieller Bestandteil unseres LMS-Angebots, da sie komplexe Inhalte vereinfachen und das Lernen effektiver sowie angenehmer gestalten.
Um die Videoqualität weiter zu erhöhen und ein verbessertes Lernerlebnis zu bieten, freuen wir uns, dass das Team in der Videoproduktion seit Anfang des Jahres durch eine Mediengestalterin unterstützt wird. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Lerninhalte visuell ansprechender, zugänglicher und für alle Lernenden verständlicher zu gestalten.
Die Qualität der Lehrvideos ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg von Online-Kursen. Hochwertige Videos verbessern das Lernerlebnis durch klare visuelle Darstellungen, steigern das Engagement und die Motivation durch professionelle Produktion und tragen maßgeblich zu besseren Lernergebnissen bei.
Deshalb sind wir zuversichtlich, dass diese Neuerung wesentlich zur Verbesserung der Qualität unseres E-Learning-Angebots beitragen wird!
Ihre Meinung zählt!
Möchten Sie Teil der Entwicklung unserer Lernplattform sein? Testen Sie unseren neuesten Kurs Grundlagen der KI in der Kommunalfahrzeugbranche und teilen Sie uns Ihre Gedanken dazu mit. Schreiben Sie uns einfach unter post@lx4c.de oder nutzen Sie unser Kontaktformular und wir schalten Ihnen den Kurs frei. Ihr Feedback hilft uns, unsere Angebote noch besser auf Ihre Bedürfnisse abzustimmen.
Sonstige Nachrichten
Grünes Licht für E-Lastenräder – Wiederaufnahme der BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) setzt ein Zeichen für nachhaltige Mobilität: Die Förderung von E-Lastenfahrrädern wird fortgesetzt. Dies ist eine wichtige Nachricht für Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen, die auf der Suche nach umweltfreundlichen Transportalternativen sind. Die Antrags- und Bewilligungspause, die im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung eingeführt wurde, ist aufgehoben. Damit öffnet sich erneut das Tor zu finanziellen Zuschüssen für den Kauf von E-Lastenrädern und E-Lastenanhängern.
Lastenfahrräder erfreuen sich in Betriebshöfen und in der Straßenreinigung zunehmender Beliebtheit, da sie eine umweltfreundliche und effiziente Alternative zu traditionellen Fahrzeugen bieten. Ihre geringe Größe und hohe Manövrierfähigkeit ermöglichen es, auch in engen städtischen Räumen oder Fußgängerzonen effektiv zu operieren. Zudem tragen sie durch ihren emissionsfreien Betrieb aktiv zur Reduzierung der Umweltbelastung und zur Verbesserung der Luftqualität in städtischen Gebieten bei.
Im Februar 2021 ins Leben gerufen, zielt das BAFA-Förderprogramm darauf ab, den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Wirtschaft und Kommunen zu stärken. Förderfähig sind 25 Prozent der Anschaffungskosten eines E-Lastenfahrrads oder eines E-Lastenanhängers, mit einem Maximum von 2.500 Euro pro Fahrzeug. Dieses Programm bietet eine attraktive Gelegenheit für die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern, die für Mikrodepots und gewerbliche Zwecke eingesetzt werden können – allerdings sind Privatpersonen von dieser Förderung ausgeschlossen. Nach einer vorübergehenden Pause, bedingt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts und die daraus resultierende Ausgabensperre im Bundeshaushalt, nimmt das BAFA nun wieder Anträge entgegen. Diejenigen Anträge, die bis zum 4. Dezember 2023 eingegangen sind, bleiben gültig und werden weiterbearbeitet. Für Antragsteller ist es wichtig zu wissen, dass aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen ist. Das BAFA bittet um Geduld und Verständnis während dieses Prozesses. Trotz der Verzögerungen bietet das Förderprogramm eine wertvolle Unterstützung für diejenigen, die in nachhaltige Transportmittel investieren wollen.
Die Wiederaufnahme der BAFA-Förderung für E-Lastenräder ist eine positive Entwicklung für die Förderung nachhaltiger Mobilitätslösungen. Es ist ein wichtiger Schritt hin zu einer grüneren und effizienteren Logistik in Städten und Gemeinden. Für interessierte Organisationen und Unternehmen stellt dies eine Gelegenheit dar, ihre Transportflotten umweltfreundlich aufzurüsten und gleichzeitig von finanziellen Zuschüssen zu profitieren.
Aktuelle Mauterhöhungen und ihre Auswirkungen auf die Kommunalwirtschaft
Die jüngsten Mauterhöhungen in Deutschland stellen eine zusätzliche finanzielle Herausforderung für Unternehmen im Bereich Transport und Logistik dar, insbesondere für die Kommunalwirtschaft. Diese Anpassungen, die Teil der Verkehrspolitik der Bundesregierung sind, zielen darauf ab, die Verkehrsinfrastruktur zu finanzieren und gleichzeitig umweltfreundliche Transportmittel zu fördern.
Mauterhöhungen und ihre direkten Auswirkungen
Die Erhöhungen der Lkw-Maut sind eine direkte Reaktion auf steigende Kosten für die Instandhaltung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur. Sie sollen zudem helfen, umweltbelastende Emissionen zu reduzieren und den Übergang zu nachhaltigeren Transportmitteln zu beschleunigen. Für die Kommunalwirtschaft, die stark auf Fahrzeuge für Transport und Logistik angewiesen ist, bedeutet dies neben den Mauterhöhungen auch weitere Kostensteigerungen. Erhöhte CO2-Abgaben, die beispielsweise die Dieselpreise beeinflussen, führen zu direkten Konsequenzen für die Sammlung und den Transport von Abfällen.
Kostensteigerungen und Vertragsanpassungen
Obwohl die Betriebskosten steigen, müssen diese nicht automatisch zu höheren Rechnungen für beauftragte Dienstleistungen führen. Öffentliche Auftraggeber könnten sich mit Anpassungsforderungen der Auftragnehmer konfrontiert sehen, diese sollten jedoch kritisch geprüft werden. Laut § 313 Abs. 1 BGB besteht ein Anpassungsanspruch nur unter bestimmten Bedingungen. Solche Anpassungsbegehren sind oft an den hohen Hürden für Anpassungsansprüche wegen Störung der Geschäftsgrundlage zu messen. Eine Anpassung kann daher grundsätzlich nur in Ausnahmesituationen zum Tragen kommen. Es ist auch möglich, dass Verträge außerordentliche Anpassungen der Preise in bestimmten Situationen zulassen. Solche Sonderregelungen können Aufschlüsse über die ursprüngliche gewünschte Risikoverteilung des Vertrages geben.
Befreiung für Elektrofahrzeuge
Ein positiver Aspekt in diesem Kontext ist die gesetzliche Regelung, die Elektrofahrzeuge von der Maut befreit. Gemäß § 1 Abs. 2 Punkt 7 des Bundesfernstraßenmautgesetzes (BFStrMG) sind Elektrofahrzeuge von der Erhebung streckenbezogener Gebühren auf Bundesautobahnen und Bundesstraßen ausgenommen. Dies bietet einen Anreiz für die Kommunalwirtschaft, in umweltfreundlichere Fahrzeugflotten zu investieren, um langfristig Kosten zu sparen und umweltpolitischen Zielen gerecht zu werden. Während die Mauterhöhungen kurzfristig eine finanzielle Belastung darstellen, bieten sie auch eine Gelegenheit, die Verkehrswende aktiv mitzugestalten.
Die jüngsten Entwicklungen in der Mautpolitik stellen sowohl eine Herausforderung als auch eine Chance für die Kommunalwirtschaft dar. Eine sorgfältige Prüfung von Anpassungsansprüchen und eine aufmerksame Bewertung der Situation sind entscheidend, um langfristig sowohl ökonomisch als auch ökologisch zu profitieren.